Weitere Krankheiten als Berufskrankheit anerkannt

Wer wegen seiner Arbeit chronisch erkrankt und seine Krankheit als Berufskrankheit einstufen lassen kann, hat Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft. Ansprüche wegen einer Berufskrankheit können Behandlungskosten ebenso umfassen wie etwa Rentenansprüche wegen Erwerbsminderung.

Der Nachweis einer Berufskrankheit ist nicht immer einfach, aber möglich. Oft müssen Betroffene ihre Ansprüche jedoch im gerichtlichen Verfahren durchsetzen. Es gibt allerdings eine Berufskrankheiten-Verordnung. Die Verordnung führt Krankheiten auf, die bei bestimmten Tätigkeiten gesetzlich als Berufskrankheit anerkannt sind. Dies erleichtert es Betroffenen erheblich, ihre Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft durchzusetzen. Seit dem 1. August 2017 sind fünf weitere Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden.

Welche Krankheiten sind Berufskrankheiten?

Gesetzlich als Berufskrankheiten anerkannt sind künftig auch:

  • Leukämie durch 1,3-Butadien. Betroffene sind häufig Arbeitnehmer in der Kunstkautschuk- und der Gummiindustrie.
  • Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Betroffene sind Arbeitnehmer, die steinkohleteerpechhaltige Produkte verarbeiten oder verwenden, wie das etwa in der Aluminium- und Gießereiindustrie der Fall ist. Die Erkrankungen treten aber auch in anderen Berufsgruppen wie bei Schornsteinfegern oder Hochofenarbeitern auf.
  • Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
  • Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern betrifft professionell Musizierende wie Orchestermusiker oder Musiklehrer.
  • Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest. Betroffene sind besonders Frauen, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Dies war vor allem in der Asbesttextilindustrie der Fall – z. B. Asbestspinnereien und Asbestwebereien –, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden.

Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft: Welche Ansprüche haben Betroffene bei einer Berufskrankheit?

Betroffene gehören also zu sehr unterschiedlichen Berufsgruppen. Erkrankte haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf eine Rente bestehen.