Tattoo-Pfusch: Wann eine Klage sinnvoll ist

Tätowierungen sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen: 15 Prozent der Deutschen haben einen dauerhaften Körperschmuck. Doch nicht immer sorgen Tattoos für Freude. Geht beim Stechen etwas schief, ist der Ärger groß. Wir verraten, was Opfer tun können.

Ob Tribal, chinesisches Schriftzeichen oder Liebeserklärung: Immer wieder landen verpfuschte Tätowierungen vor Gericht. So auch in München, wo eine Frau sich für 80 Euro den Schriftzug „Je t´aime mon amour, Tu es ma vie, Nous Ensemble Pour Toujours, Liubov ♥ Alexej“ stechen ließ. Doch das Ergebnis war nach Ansicht der Trägerin verwaschen, schlecht leserlich und schief. Eine Korrektur, für die die Klägerin weitere 20 Euro zahlte, brachte nicht die gewünschte Besserung – die Frau zog vor Gericht.

Pfusch beim Tattoo: Richter gibt Klägerin recht

Mit ihrer Klage vor dem Amtsgericht München war die Tattoo-Trägerin erfolgreich. Der Richter verurteilte die Tätowiererin dazu, das Honorar von 100 Euro zurückzuerstatten und ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zu zahlen. Außerdem müsse die Beklagte für Folgeschäden sowie für eine Korrektur oder Entfernung aufkommen.

Maßgeblich für das Urteil war die Ansicht des Gerichts, „dass ein professioneller Tätowierer – worunter die Beklagte nach ihren eigenen Angaben fällt – derartige Fehler nicht mache; das Tattoo entspricht damit gerade nicht der Qualität, die die Klägerin erwarten durfte.“ Das Urteil ist rechtskräftig (AZ: 132 C 17280/16). Ähnlich wie bei missratenen Frisuren ist also eine Chance auf Schadensersatz und Schmerzensgeld grundsätzlich gegeben – unter den richtigen Vorraussetzungen.

Nicht immer trägt der Tätowierer die Schuld

Auch wenn die Klägerin in diesem Fall recht behielt: Nicht immer ist der Tätowierer Schuld, wenn etwas schiefgeht. Im Ruhrgebiet verklagte dieses Jahr ebenfalls ein Kunde den Besitzer eines Tattoo-Studios. Der Grund: Schon kurz nach dem Stechen verlief die Tinte und der frische Körperschmuck verblasste.

Doch der Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen wies die Klage ab. Der Beklagte konnte beweisen, dass der Kläger kurze Zeit nach dem Stechen nach Gran Canaria geflogen war, wo er sich ausgiebig bräunte. Der Besitzer des Tattoo-Studios hatte jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sonne der frischen Tätowierung schaden könne.

Selbstverschulden, Beweisaufnahme: Das sollten Kläger beachten

Was bedeuten diese Urteile nun für Opfer von Pfusch-Tattoos? Wenn Sie klagen möchten, sollten Sie zuerst ausschließen, dass Ihre Tätowierung durch eigenes Verschulden Schaden genommen hat. Außerdem ist es ratsam, frühzeitig Fotos des Tattoos zu machen und einen anderen Tätowierer zu bitten, die Arbeit zu begutachten. Kommt dieser zu dem Urteil, dass es sich um eine Körperverzierung mit handwerklichen Mängeln handelt, steigert dies Ihre Chancen vor Gericht.

Wie der Richter letztlich entscheidet, hängt vom Ausmaß des Pfusches und vom jeweiligen Gericht ab. Möchten Sie ein Schmerzensgeld erstreiten, sind die Größe des Tattoos sowie die Körperstelle, an der es sich befindet, für die Höhe der Summe entscheidend. Bevor Sie klagen, sollten Sie sich in jedem Falle mit einem Fachmann beraten.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft